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Glossar A–Z: die Begriffe der Rechtsschutzversicherung, in je einem Satz

Einunddreißig Begriffe, alphabetisch geordnet, in je einem Satz – damit Sie beim Lesen jeder Bedingung oder jedes Angebots wissen, wo Sie nachschlagen können. Die ausführlicheren Erklärungen finden Sie über die Links; die fünfzehn wichtigsten fasst zusätzlich der Schnelleinstieg zusammen.

Kurz gefasst:
  • 31 Begriffe in alphabetischer Reihenfolge, jeder in einem verständlichen Satz.
  • Zu den zentralen Begriffen gibt es einen ausführlichen Artikel – über die Links erreichbar.
  • Für englische und deutsche Entsprechungen: das dreisprachige kleine Wörterbuch.

A–G

Abschluss (des Falls): das Ende des Falls – was danach zu tun ist, beschreibt ein eigener Artikel. Ausschluss: der Kreis der aus dem Schutz herausgenommenen Situationen – die Landkarte dazu hier. Bagatellgrenze: in manchen Bedingungen der untere Schwellenwert, unterhalb dessen kein Versicherungsschutz besteht. Beitrag: der Preis der Versicherung – erscheint auf dieser Seite nie als Zahl, weil er vom Modul-Kreis, vom Limit und von der Selbstbeteiligung abhängt. Deckungssumme: die Obergrenze, bis zu der der Versicherer die Kosten des Falls trägt. Entstehung des Rechtsstreits: der in den Versicherungsbedingungen definierte Zeitpunkt, von dem die Deckung abhängt. Fahrlässigkeit: die unabsichtliche Pflichtverletzung – das Straf-Modul bietet in der Regel nur dafür Deckung. Falllimit: die Obergrenze der Kosten eines einzelnen Rechtsschutzfalls. Freie Anwaltswahl: das gesetzlich verankerte Recht, den eigenen Rechtsvertreter zu wählen – in Gerichts- und Behördenverfahren sowie bei Interessenkonflikt. Geschädigter: wem ein Schaden entstanden ist – die Durchsetzung seines Anspruchs deckt der Schadenersatz-Rechtsschutz.

J–S

Jahrestag: der jährliche Wiederkehrtag des Vertrags, der natürliche Zeitpunkt für die Überprüfung. Makler: der im Auftrag des Kunden tätige unabhängige Versicherungsvermittler – nicht der Vertreter des Versicherers. Modul: der fachliche Baustein des Schutzes – Arbeitsrecht, Verkehr, Vertrag und weitere. Örtlicher Geltungsbereich: der geografische Bereich, in dem entstandene Streitigkeiten der Schutz umfasst. Police: das Dokument, das den zustande gekommenen Vertrag bestätigt. Prüfung der Erfolgsaussicht: die Abwägung der vernünftigen Erfolgschancen des Falls durch den Versicherer. Rechtsbeistand: die Leistungsseite des Schutzes: Beratung, Mitwirkung, Kostenübernahme. Rechtsschutzfall: der gemeldete Fall – den Ablauf der Meldung beschreibt ein eigener Artikel. Rechtsschutzversicherung: ein Vertrag, der im Streitfall nach den Versicherungsbedingungen die Kosten der Rechtsdurchsetzung trägt. Selbstbeteiligung: der auf den Versicherungsnehmer entfallende Anteil der gedeckten Kosten – die Logik dazu hier.

S–W

Streitbeilegungsmechanismus: der in den Bedingungen vorgesehene Weg zur Klärung eines Erfolgsaussicht-Streits – Gutachter, Schiedsgremium-Element. Streitwert: der Wert des strittigen Anspruchs – eine der Bemessungsgrundlagen der Verfahrenskosten. Telefonische Rechtsberatung: die allgemeine telefonische Rechtsauskunft – der stille Hauptgewinn. Vergleich: die einvernehmliche Beilegung des Streits – viele Bedingungswerke decken auch deren Kosten. Versicherte Person: die Person (oder der Personenkreis), auf deren Rechtsstreitigkeiten sich der Schutz erstreckt. Versichertenkreis: die Gesamtheit der im Vertrag bezeichneten geschützten Personen – beim Familienpaket in der Regel der Haushalt. Versicherungsbedingungen: das ausführliche Regelwerk des Vertrags – die eigentliche Quelle des Deckungsinhalts. Versicherungsbeginn: der Zeitpunkt, ab dem der Versicherer laut Vertrag im Risiko steht. Versicherungsnehmer: wer den Vertrag abschließt und den Beitrag zahlt – nicht zwingend identisch mit der versicherten Person. Vorereignis-Ausschluss: für vor Vertragsabschluss entstandene Streitigkeiten gilt der Schutz in der Regel nicht. Wartezeit: der Zeitraum nach dem Versicherungsbeginn, in dem für einzelne Module noch keine Leistung fällig wird.

Wie wächst dieses Glossar weiter?

Das Glossar ist ein lebendiges Format: Der Rechtsschutzmarkt entwickelt sich weiter, neue Module, neue Leistungselemente, neue Regeln tauchen auf – und auch die Sprache verändert sich mit. Die Aktualisierung speist sich aus zwei Quellen. Die eine ist der Markt: Wenn beim Angebotsvergleich ein neuer Begriff auftaucht, kommt er hinein – mit Definition, und wo es sinnvoll ist, mit einer Aktualisierung der verlinkten Artikel. Die andere Quelle sind Sie: Wenn in Ihren Versicherungsbedingungen ein Ausdruck vorkommt, den Sie hier nicht finden, sagen Sie es ruhig – aus den Fragen wissen wir, was fehlt, und dem nächsten Leser wird es dadurch leichter gemacht. Bis dahin zwei praktische Kniffe: Mit der Suche (die Lupe im Kopfbereich) lassen sich Begriffe blitzschnell finden; und das dreisprachige kleine Wörterbuch gibt den Schlüssel zu internationalen Dokumenten. Das Ziel bleibt unverändert: Die Sprache des Rechtsschutzes soll nie zur Hürde werden – weder auf Ungarisch, noch auf Englisch, noch auf Deutsch.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung, kein Angebot und keine Versicherungsberatung dar. Diese Website erklärt die Funktionsweise der Rechtsschutzversicherung – in einer konkreten Rechtsangelegenheit sind der Rat eines Anwalts bzw. die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht maßgeblich, nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Den genauen Deckungsumfang, die Ausschlüsse und die Bedingungen bestimmen stets die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Versicherer.

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