Einunddreißig Begriffe, alphabetisch geordnet, in je einem Satz – damit Sie beim Lesen jeder Bedingung oder jedes Angebots wissen, wo Sie nachschlagen können. Die ausführlicheren Erklärungen finden Sie über die Links; die fünfzehn wichtigsten fasst zusätzlich der Schnelleinstieg zusammen.
Abschluss (des Falls): das Ende des Falls – was danach zu tun ist, beschreibt ein eigener Artikel. Ausschluss: der Kreis der aus dem Schutz herausgenommenen Situationen – die Landkarte dazu hier. Bagatellgrenze: in manchen Bedingungen der untere Schwellenwert, unterhalb dessen kein Versicherungsschutz besteht. Beitrag: der Preis der Versicherung – erscheint auf dieser Seite nie als Zahl, weil er vom Modul-Kreis, vom Limit und von der Selbstbeteiligung abhängt. Deckungssumme: die Obergrenze, bis zu der der Versicherer die Kosten des Falls trägt. Entstehung des Rechtsstreits: der in den Versicherungsbedingungen definierte Zeitpunkt, von dem die Deckung abhängt. Fahrlässigkeit: die unabsichtliche Pflichtverletzung – das Straf-Modul bietet in der Regel nur dafür Deckung. Falllimit: die Obergrenze der Kosten eines einzelnen Rechtsschutzfalls. Freie Anwaltswahl: das gesetzlich verankerte Recht, den eigenen Rechtsvertreter zu wählen – in Gerichts- und Behördenverfahren sowie bei Interessenkonflikt. Geschädigter: wem ein Schaden entstanden ist – die Durchsetzung seines Anspruchs deckt der Schadenersatz-Rechtsschutz.
Jahrestag: der jährliche Wiederkehrtag des Vertrags, der natürliche Zeitpunkt für die Überprüfung. Makler: der im Auftrag des Kunden tätige unabhängige Versicherungsvermittler – nicht der Vertreter des Versicherers. Modul: der fachliche Baustein des Schutzes – Arbeitsrecht, Verkehr, Vertrag und weitere. Örtlicher Geltungsbereich: der geografische Bereich, in dem entstandene Streitigkeiten der Schutz umfasst. Police: das Dokument, das den zustande gekommenen Vertrag bestätigt. Prüfung der Erfolgsaussicht: die Abwägung der vernünftigen Erfolgschancen des Falls durch den Versicherer. Rechtsbeistand: die Leistungsseite des Schutzes: Beratung, Mitwirkung, Kostenübernahme. Rechtsschutzfall: der gemeldete Fall – den Ablauf der Meldung beschreibt ein eigener Artikel. Rechtsschutzversicherung: ein Vertrag, der im Streitfall nach den Versicherungsbedingungen die Kosten der Rechtsdurchsetzung trägt. Selbstbeteiligung: der auf den Versicherungsnehmer entfallende Anteil der gedeckten Kosten – die Logik dazu hier.
Streitbeilegungsmechanismus: der in den Bedingungen vorgesehene Weg zur Klärung eines Erfolgsaussicht-Streits – Gutachter, Schiedsgremium-Element. Streitwert: der Wert des strittigen Anspruchs – eine der Bemessungsgrundlagen der Verfahrenskosten. Telefonische Rechtsberatung: die allgemeine telefonische Rechtsauskunft – der stille Hauptgewinn. Vergleich: die einvernehmliche Beilegung des Streits – viele Bedingungswerke decken auch deren Kosten. Versicherte Person: die Person (oder der Personenkreis), auf deren Rechtsstreitigkeiten sich der Schutz erstreckt. Versichertenkreis: die Gesamtheit der im Vertrag bezeichneten geschützten Personen – beim Familienpaket in der Regel der Haushalt. Versicherungsbedingungen: das ausführliche Regelwerk des Vertrags – die eigentliche Quelle des Deckungsinhalts. Versicherungsbeginn: der Zeitpunkt, ab dem der Versicherer laut Vertrag im Risiko steht. Versicherungsnehmer: wer den Vertrag abschließt und den Beitrag zahlt – nicht zwingend identisch mit der versicherten Person. Vorereignis-Ausschluss: für vor Vertragsabschluss entstandene Streitigkeiten gilt der Schutz in der Regel nicht. Wartezeit: der Zeitraum nach dem Versicherungsbeginn, in dem für einzelne Module noch keine Leistung fällig wird.
Das Glossar ist ein lebendiges Format: Der Rechtsschutzmarkt entwickelt sich weiter, neue Module, neue Leistungselemente, neue Regeln tauchen auf – und auch die Sprache verändert sich mit. Die Aktualisierung speist sich aus zwei Quellen. Die eine ist der Markt: Wenn beim Angebotsvergleich ein neuer Begriff auftaucht, kommt er hinein – mit Definition, und wo es sinnvoll ist, mit einer Aktualisierung der verlinkten Artikel. Die andere Quelle sind Sie: Wenn in Ihren Versicherungsbedingungen ein Ausdruck vorkommt, den Sie hier nicht finden, sagen Sie es ruhig – aus den Fragen wissen wir, was fehlt, und dem nächsten Leser wird es dadurch leichter gemacht. Bis dahin zwei praktische Kniffe: Mit der Suche (die Lupe im Kopfbereich) lassen sich Begriffe blitzschnell finden; und das dreisprachige kleine Wörterbuch gibt den Schlüssel zu internationalen Dokumenten. Das Ziel bleibt unverändert: Die Sprache des Rechtsschutzes soll nie zur Hürde werden – weder auf Ungarisch, noch auf Englisch, noch auf Deutsch.
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