Dies ist das heikelste Modul des Rechtsschutzes, deshalb kommt es hier besonders auf die präzise Formulierung an. Straf- und Ordnungswidrigkeitenschutz bedeutet nicht, dass „der Versicherer Sie aus der Klemme holt“ – es bedeutet, dass er in bestimmten Verfahren, unter strengen Voraussetzungen, die Verteidigungskosten deckt. Dieser Unterschied ist wesentlich.
Leichter, als Sie denken – und in der Regel nicht wegen vorsätzlichen Fehlverhaltens. Das häufigste Terrain ist der Straßenverkehr: Nach einem Unfall kann der Verdacht einer fahrlässigen Straftat – typischerweise der fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls (Btk. §, ungarisches Strafgesetzbuch) – aufkommen, selbst wenn jemand seit Jahrzehnten unfallfrei fährt. Eine ähnliche Situation kann sich aber auch im Beruf ergeben – etwa bei Haftungsfragen rund um Arbeitsschutzvorschriften – oder sogar im Alltag. In solchen Fällen ist schon die Tatsache des Verfahrens an sich belastend: Es braucht rechtliche Vertretung, und die kostet.
Die Versicherungsbedingungen decken in der Regel bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Handlungen das Honorar des Verteidigers und die Verfahrenskosten. Vorsätzliche Handlungen sind in der Regel ausgeschlossen – und bei mehreren Bedingungswerken gilt das Prinzip der nachträglichen Abrechnung: Wird am Ende des Verfahrens Vorsatz festgestellt, kann der Versicherer die bereits gezahlten Kosten zurückfordern. Was hingegen keine Versicherungsbedingung übernimmt: das Bußgeld und die Strafe. Die Versicherung deckt den Zugang zur Verteidigung, nicht die Folgen der Verantwortlichkeit – das ist rechtlich wie moralisch folgerichtig.
Weil die Verteidigungskosten auch dann real sind, wenn das Verfahren am Ende mit Einstellung oder Freispruch endet. Eine gute Verteidigung ist arbeitsintensiv: Aktenkenntnis, Anwesenheit, sachverständige Fragen – und das alles beginnt rechtzeitig, nicht erst in der Verhandlung. Der Wert des Moduls liegt genau darin, dass in einer solchen Situation nicht die Kostenangst entscheidet, welches Niveau der Verteidigung jemand bekommt. Die verkehrsrechtlichen Zusammenhänge behandelt der Artikel zum Verkehrsrechtsschutz-Modul, die allgemeinen Muster der Ausschlüsse die Ausschluss-Landkarte.
Bei diesem Modul sind die Unterschiede zwischen den Versicherern am größten: welche Verfahrensarten, welcher Kreis an Handlungen, welche Abrechnungsregeln. Beim Angebotsvergleich lohnt es sich deshalb, dieses Modul im Detail und zusammen mit dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen zu prüfen – ein Vergleich nach Stichworten reicht hier nicht aus. Und der übliche Hinweis gilt hier in besonderem Maße: Dieser Artikel erklärt die Versicherungsdeckung; im konkreten Verfahren ist der Verteidiger maßgeblich.
Über dieses Modul spricht niemand gern – aber wenn man es braucht, braucht man es wirklich. Die Erfahrung zeigt: Die erste Erfahrung eines ansonsten gesetzestreuen Menschen, gegen den ein Verfahren läuft, ist nicht die Rechtsfrage, sondern das Alleingelassensein: Er weiß nicht, was er sagen darf, was er unterschreiben muss, wann er einen Verteidiger braucht. Die Deckung gibt in einem solchen Fall zwei Dinge. Erstens eine sofortige, allgemeine Orientierung über die telefonische Rechtsberatung – die in den allerersten Stunden Gold wert ist. Zweitens die Deckung der Verteidigerkosten nach den Versicherungsbedingungen – also dass das Niveau der Verteidigung nicht vom Ersparten abhängt. Und hier lohnt es sich, den wichtigsten Satz unseres Kanons zu wiederholen: Im konkreten Verfahren ist ausschließlich die Anleitung des Verteidigers maßgeblich – diese Seite erklärt den versicherungstechnischen Hintergrund, nicht die Verfahrenstaktik.
Frage zu Ihrer persönlichen Situation? Vereinbaren Sie eine kostenlose 20-minütige Beratung →
Kostenlos und unverbindlich – ich ermittle Ihren Bedarf und informiere Sie über die Möglichkeiten; die Entscheidung liegt bei Ihnen.